DIE LICHTBLICK-MACHER
ehrenamtliches Engagement für psychische Gesundheit
SoulSupport mit Einladung zur Preisverleihung - Bürgerpreis 2023 des Bayerischen Landtags
Wir unterstützen das Forschungsprojekt konkret
- bei der Auswahl in Frage kommender Familien in Gemeinschaftsunterkünften
- bei Koordination der Vorgespräche und der Terminplanung
- bei der Durchführung der medizinischen Screeninggespräche
- mit unseren Sprach- und Kulturmittlerinnen
- Auf Wunsch mit der psychologischen Nachbetreuung für die Familien
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Unser Netzwerk
Persönliche Arbeitserfahrungen verbinden uns...
mit Fachärzt:innen, qualifizierten Sprach und Kulturmittler:innen, regionalen Fachkliniken, Sozialpsychiatrischen Therapieangeboten und Fachanwälten für Migrationsrecht,
mit Beratungsstellen, Behörden, ehrenamtlichen Initiativen und Helferkreisen, Arbeitsgemeinschaften und Berufsverbänden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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THEMEN DER ZEIT
Wir veröffentlichen hier Interviews und aktuell interessante Fachbeiträge über Auswirkungen psychosozialer Belastungen, Stress und Traumatisierung für Kinder, Familien und ältere Menschen. Beobachtungen, Erfahrungen und Empfehlungen aus der therapeutischen und sozialpsychiatrischen Arbeit.
IN DER SCHLANGE DER TRÄUME
EINE GESCHICHTE VOLLER HERZ UND HOFFNUNG
Berührend, kindgerecht und ehrlich
wird geschildert, was es bedeutet,
seine Heimat verlassen zu müssen
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Eine bewegende Geschichte, erzählt
aus der Perspektive eines kleinen Jungen
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Vermittel in ausdrucksstarken, künstlerischen
Illustrationen das endlose Warten, Hoffen
und Bangen von Menschen auf der Flucht
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von Rita Sineiro ° Illustration Laya Domènech, Knesebeck Verlag
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aktuell
BAfF - Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF)
Dachverband der Psychosozialen Zentren, Einrichtungen und Initiativen, die sich die psychosoziale und therapeutische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland zur Aufgabe gemacht haben.
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REFUGIO München
Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer
München
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Trauma Hilfe Zentrum München e. V. (THZM) München
Frauen helfen Frauen Starnberg e.V. | Beratungsstelle für Frauen
Frauenschutzdienst, Herrsching
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SUB, Psychosoziale Beratungsstelle für schwule und bisexuelle geflüchtete Männer, München
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REFUDOCS, Verein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern e.V., München
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OPEN.MED München
Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass benachteiligte Bevölkerungsgruppe unabhängig von ihrer Herkunft, Aufenthaltsstatus und Kultur einen Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten:
bietet medizinische Hilfe, Versorgung und soziale Beratung für Menschen ohne Krankenversicherung. Open.med arbeitet unabhängig von staatlichen Institutionen, anonym und kostenfrei._____________________________
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aus "In der Schlange der Träume" Knesebeck Verlag
aus :
Regionale Fachkliniken
kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost, Standort Atriumhaus
Das Atriumhaus München wurde 1994 eröffnet und ist zentrale Anlaufstelle für Menschen in seelischer Not. Mitten im Herzen von München gelegen, bietet das Atriumhaus eine umfassende Krisen- und Notfallversorgung an.
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Klinikum Fünfseenland, Gauting, Fachklinik für Psychotherapie und Psychiatrie
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Klinikum rechts der Isar Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, München
Die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Depression, Angsterkrankungen, Demenz, Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, Schlafstörungen, Persönlichkeitsstörungen und psychischer Störungen infolge körperlicher Grunderkrankungen stehen bei uns im Zentrum.
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ARIADNE e.V. - Verein zur Hilfe für Alterskranke und seelisch Kranke, Klinikum rechts der Isar der TUM, München
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Überregional
ZENTRUM ÜBERLEBEN gGmbH
Berlin
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Charité Berlin
Zentrum für Interkulturelle Psychiatrie & Psychotherapie (ZIPP), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Campus Charité Berlin Mitte
Die klinische Arbeit des Zentrums für Interkulturelle Psychiatrie & Psychotherapie ist in die Psychiatrische Institutsambulanz integriert.
Unser Behandlungsangebot richtet sich schwerpunktmäßig an alle Migrantinnen- und Migrantengruppen und basiert auf ethnopsychoanalytischen, psycho- und gruppenanalytischen sowie migrationssoziologischen und rassismuskritischen Zugängen.
Das ZIPP ist Teil des Diversity-Netzwerks - gelebte Vielfalt an der Charité
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Lesenswertes
"Was benötigen psychisch kranke Flüchtlinge? "-
BPtK-Round-Table mit Experten aus der Praxis :
lesenwerte und ausführlicher Dokumentation der Gesprächsrunde!
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
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www.elternratgeber-fluechtlinge.de
"Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?
www.elternratgeber-fluechtlinge.de
"Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?
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Freies internationales Institut für Trauma und Notfallpädagogik
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Wie kommt eine geflüchtete Person zu Psychotherapie oder Beratung?
Autor*in: Lu Kenntner
Folgende Informationen geben einen Überblick und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung (Stand: August 2020). Die Quellen sind am Ende angegeben, die Nummern im Text verweisen auf die jeweilige Quelle.
Allgemeine Infos zum Gesundheitssystem in Deutschland:
Das Gesundheitssystem in Deutschland sieht vor, dass alle Personen dazu verpflichtet sind, sich über eine Krankenkasse zu versichern (1). Wenn sich eine Person versichert, ist sie ihm Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte. Bezahlt wird eine Versicherung über Beiträge der versicherten Person sowie über deren Arbeitgeber*in. Der Beitrag, den die Person selbst zahlen muss, richtet sich nach dem Einkommen. Alle Menschen haben den gleichen Anspruch auf eine medizinische Versorgung, sowie eine Lohnfortzahlung bei Erkrankung. Dazu gehören ebenfalls psychologische/psychotherapeutische Behandlungen.
Allgemeine Infos zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten:
- Die Aufnahmerichtlinie in Art. 19 gewährt die erforderlichen medizinischen und sonstigen Hilfen, einschließlich erforderlichenfalls eine geeignete psychologische Betreuung für Asylsuchende mit besonderen Bedürfnissen*.
- Besonderer Schutzbedarf: Darunter fallen gem. Art. 21 der Richtlinie z. B. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, LSBTTIQ* Personen (6), Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Liste ist nicht vollständig bzw. abgeschlossen.
- Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten wird generell über das Asylgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt (2). Die allgemeinen Leistungsansprüche richten sich für diese Personengruppen zunächst nach § 3 AsylbLG.
- Darunter fallen Personen, die sich im Asylverfahren befinden, die eine „Aufenthaltsgestattung“ besitzen, die über einen Flughafen einreisen wollten und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 oder § 24, § 25 Abs. 4 S. 1 oder § 25 Abs. 5[1] AufenthG besitzen.
- Ebenfalls gilt dies für Personen, bei denen eine Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt, die über eine „Duldung“ nach § 60 a AufentG verfügen oder die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
- Des Weiteren gilt die Versorgungsleistung für Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen oder minderjährige Kinder der genannten Personen, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder die einen Folgeantrag nach § 71 AsylG oder einen Zweitantrag gem. § 71 a AsylG gestellt haben (3). Unter das AsylbLG fallen auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (4).
- Während der ersten 18 Monate ist bei Personen, die die genannten Bedingungen erfüllen, das Sozialamt für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG zuständig (1). Je nach Bundesland wird entweder ein Krankenbehandlungsschein im Krankheitsfall oder eine elektronische Gesundheitskarte mit eingeschränktem Leistungsanspruch vom Sozialamt ausgestellt.
- Die Leistungen umfassen laut §4 AsylbLG die Kostenübernahme für „erforderliche“ Behandlungen „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“, was dies genau bedeutet wird gesetzlich nicht definiert. Laut §6 AsylbLG werden sonstige Leistungen gewährt, wenn sie im Einzelfall „zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.“
- Die Bewilligung der Leistungen liegen im Ermessen der zuständigen Sozialbehörde. Ob z.B. eine Psychotherapie unter § 4 oder § 6 AsylbLG fällt, kann offen bleiben.
- Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (vorausgesetzt nicht „rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst“) ist der Leistungsanspruch analog zu dem über Krankenkassen Versicherter, die Kosten werden jedoch weiterhin vom Sozialamt übernommen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Personen flächendeckend eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis oder wenn eine Arbeit aufgenommen wird, entsteht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (5,1).
- Psychotherapie für Geflüchtete:
- Solange die Gesundheitsversorgung über § 3 AsylbLG geregelt wird, ist der Zugang zu einer Psychotherapie oder Beratung nicht ganz leicht, da hauptsächlich Not- und Akutbehandlungen vorgesehen sind.
- Die zuständigen Behörden müssen eine Behandlung als erforderlich einschätzen und bewilligen. Wenn eine Behandlung bewilligt wurde, folgt eine Wartezeit auf einen Therapieplatz. Aufgesucht werden können Therapeut*innen mit oder ohne Kassenzulassung.
- Niedergelassene Psychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in psychosozialen Zentren müssen die Anträge auf Kostenübernahme der Behandlung über die Sozialämter laufen lassen.
- Die meisten Asylbewerber und Geflüchteten werden in dieser Zeit durch Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) behandelt.
- Dort gibt es psychosoziale, therapeutische und weitere niedrigschwellige Unterstützungsangebote in einem meist interdisziplinären Team. In Deutschland gibt es 42 PSZn. Die Aufnahme erfolgt über ein Wartelistensystem.
- Nach 18 Monaten Aufenthalt besitzen Geflüchtete Analogleistungen zu einer Krankenversicherung und können niedergelassene ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung
- Eine andere Möglichkeit ist das Aufsuchen einer Therapeut*in, die zwar keine Kassenzulassung besitzt, jedoch eine Ermächtigung erhalten hat, Geflüchtete zu behandeln ( = (umsständlicher Prozess!!) Des Weiteren können Psychotherapeutische Institutsambulanzen von Universitäten eine Anlaufstelle sein bei der Suche nach einer Therapeut*in.
- Für viele Menschen ist das Mitwirken einer Dolmetscher*in für die Behandlung notwendig. Die Finanzierung von Dolmetscher*innen kann bei Sozialämtern beantragt und im Rahmen des AsylbLG übernommen werden. Auch hier muss mit einer Wartezeit für die Bearbeitung gerechnet werden. Bei Ablehnung kann ein Widerspruch eingelegt werden. Nach 18 Monaten und dem Erhalt von Analogleistungen zu einer Krankenversicherung sind Kosten für Sprachmittlung nicht enthalten (1). PSZ besitzen einen eigenen Sprachmittler*innenpool.
- Besonderer Schutzbedarf: Darunter fallen gem. Art. 21 der Richtlinie z. B. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, LSBTTIQ* Personen (6), Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Liste ist nicht vollständig bzw. abgeschlossen.
Quellen:
- https://www.refugio-stuttgart.de/files/daten/20_Doku_Sprachmittlung.pdf
- http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2017/02/Versorgungsbericht_3-Auflage_BAfF.pdf
- http://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2017/03/BAfF_Arbeitshilfe_Therapiebeantragung.pdf
- https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Faltblatt_Patienten-ohne-Aufenthaltsstatus_30112013.pdf
- https://www.gesundheitsinformation.de/das-deutsche-gesundheitssystem.2698.de.html?part=einleitung-co
- https://www.netzwerk-lsbttiq.net/files/refugees/Verfahrensvorschlag%20Systematischen%20Schutzbedarfserhebung_Mai_2018.pdf
Letzte Aktualisierung: 09.03.2021
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immer noch aktuell
Ottawa Charta, 1986, World Health Organisation
"Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die allen ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen".
ZENTRUM FÜR TRANSKULTURELLE MEDIZIN - München
Zentrum für Transkulturelle Medizin bietet Gemeindedolmetscher Service in Raum München
Das Zentrum fühlt sich der kontinuierlichen professionellen interkulturellen Entwicklung aller Dienstleister im öffentlichen Bereich verpflichtet: Trainings, Tagungen, Beratungen, Supervisionen, Fort- und Weiterbildungen in einer großen Themenbreite zur transkulturellen Qualifizierung
Flyer zum Download: H I E R
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Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern (MiMi-Bayern)
Seit 2005 informieren in München engagierte MigrantInnen ihre Landsleute in muttersprachlichen Informationsveranstaltungen zum Aufbau und den Leistungen des Deutschen Gesundheitssystems und weiteren wichtigen Themen der interkulturellen Gesundheitsförderung und Prävention. Träger des MiMi-Projektes ist das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. in Hannover.
Das Bayerische Zentrum für Transkulturelle Medizin e.V. ist hier der bayerische Partner des Ethno-Medizinischen Zentrums e.V. MiMi-Koordination München:
Landshuter Allee 21 80637 München Mail: